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Finanzlexikon: einkommensteuerreform

einkommensteuerreform

Der Begriff Einkommensteuerreform umfasst Bemühungen zu einer Reform der Einkommensteuer in Deutschland.

Das deutsche Steuerrecht steht seit Jahren in der Kritik: 100 Steuergesetze, 96000 Verwaltungsvorschriften, etwa 5000 amtliche Schreiben des Bundesfinanzministeriums, in denen Details geregelt werden, und tausende von neuen Finanzgerichtsurteilen jährlich sind internationale "Spitzenwerte". Volkswirtschaftlich ist das problematisch: orientieren sich die Marktteilnehmer in ihrem Handeln vor allem daran, Steuern zu sparen, sind Fehlentwicklungen mit Verlust der (internationalen) Konkurrenzfähigkeit zu erwarten. Außerdem ist umstritten, ob ein Steuersystem, das wegen seiner hohen Komplexität von keinem Bürger verstanden werden kann, gerecht sein kann.

Besonders das deutsche Einkommensteuerrecht (Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zur Einkommensteuer) gilt als problematisch: zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen führen zu Intransparenz und höheren Steuersätzen. Kernpunkt aller Vorschläge der letzten Jahre ist eine Vereinfachung. Ausnahmen und Sonderregelungen sollen eingeschränkt und abgeschafft werden, um mit den dadurch freiwerdenden Mitteln die Steuersätze zu senken.

Politisch umstritten ist weniger der Grundgedanke, als vielmehr die Details, welche Steuersätze wie stark abgesenkt werden sollen, ob also eher Geringverdiener oder Bezieher hoher Einkommen von potentiellen Senkungen der Steuersätze profitieren werden.

Auch die Bundesländer dringen auf eine grundlegende Vereinfachung des deutschen Steuerrechts bis spätestens 2005. Die Ministerpräsidenten beauftragten am 14. November 2003 in München ihre Finanzminister, bis zum Frühjahr 2004 die vorliegenden Reformkonzepte entsprechend zu bewerten und gemeinsame Interessen zu formulieren. In einer Erklärung zum Abschluss der Konferenz hieß es einmütig, um Konsum und Investitionen zu fördern, müsse der Aufwand für Bürger und Unternehmen deutlich verringert werden.

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